Spice Mobile GmbH: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen, Stand Oktober 2021
1. Geltungsbereich/Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Ortel Mobile GmbH, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf, Düsseldorf HRB 54154 (nachfolgend „Anbieter“ oder „Ortel“ genannt) und dem Kunden über Mobilfunkdienstleistungen der Ortel auf Guthabenbasis („Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen“).
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und zwar auch dann nicht, wenn Ortel diesen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, kommt der Prepaid-Mobilfunkvertrag zwischen Ortel und dem Kunden durch Antrag des Kunden und Annahme durch die Ortel zustande. Die Annahme erfolgt -nach erfolgreicher Registrierung des Kunden -regelmäßig durch Bereitstellung der beantragten Leistung (z.B. Freischaltung der codierten SIM-Karte).
2.2 Ortel kann den Abschluss des Vertrags ablehnen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, z.B. der Kunde unrichtige Angaben macht, er Mitwirkungspflichten bei den durch Ortel durchzuführen den gesetzlichen Legitimationsmaßnahmen gemäß § 111TKG (Telekommunikationsgesetz)nicht nachkommt oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt.
3. Leistungen von SPICE
3.1 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Preisliste sowie aus den sonstigen Vereinbarungen der Vertragspartner.
3.2 Spice Mobile ist in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen frei, soweit diese nicht vertraglich vereinbart wurden. Zu diesen technischen Mitteln gehören beispielsweise Infrastrukturen, Plattformen, Übertragungstechnologien und -protokolle sowie Benutzeroberflächen. Spice Mobile ist berechtigt, jederzeit Änderungen dieser technischen Mittel vorzunehmen, wenn hierdurch die vertraglichen Leistungspflichten von Spice Mobile gegenüber dem Kunden nicht verändert werden. Führt die Änderung dagegen zu einer Änderung der vertraglichen Leistungspflichten von Spice Mobile gegenüber dem Kunden, gilt Ziffer 14.
3.3 Spice Mobile kann eine überlassene SIM-Karte aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund notwendiger technischer Änderungen, gegen eine Ersatzkarte austauschen.
3.4 Spice Mobile ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Stromversorgung sowie behördliche Maßnahmen.
3.5 Spice Mobile ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet,
a) die vereinbarten gestellten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Der Kunde hat auch diejenigen Entgelte zu zahlen, die durch eine Nutzung der vertraglichen Leistungen durch Dritte angefallen sind, soweit nicht der Kunde nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Dritten nicht zugerechnet werden kann. Im Falle des Verlustes der SIM-Karte gilt dies nur bis zum Eingang der Verlustmeldung des Kunden bei Spice Mobile gemäß Ziffer 4.2b.
b) Passwörter und Zugangskennungen wie z.B. die PIN, PUK oder PKK (persönliche Kundenkennzahl) geheim zu halten und unverzüglich zu ändern bzw. ändern zu lassen, wenn die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, Spice Mobileunverzüglich mitzuteilen, wenn
a) sich sein Name (bei Unternehmen auch bei Änderungen der Firma), sein Wohn-bzw. Geschäftssitz, eine angegebene E-Mail-Adresse oder, bei Nutzung des Lastschriftverfahrens, seine Bankverbindung ändert.
b) er seine SIM-Karte verliert oder diese auf sonstige Weise abhanden kommt. Der Kunde muss seine Mitteilung telefonisch gegenüber der Kundenbetreuung von Spice Mobile unter Angabe der persönlichen Kundenkennzahl abgeben. Der Kunde bestätigt seine Mitteilung anschließend unverzüglich per Fax oder in sonstiger Weise schriftlich gegenüber der Kundenbetreuung von Spice Mobile.
4.3 Der Kunde darf Leistungen von Spice Mobile nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere
a) keine sitten-oder gesetzeswidrigen Inhalte verbreiten, nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen, keine Rechte Dritter verletzen, keine rechts-oder sittenwidrigen Inhalte abrufen, speichern, Drittenzugänglich machen, auf Angebote mit solchen Inhalten hinweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitstellen (z.B. Hyperlinks). Es wird darauf hingewiesen, dass die unaufgeforderte Übersendung von Informationen und Leistungen, z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon, unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist.
b) unter Verwendung der SIM-Karte weder entgeltlich oder unentgeltlich Telekommunikations-oder Telemediendienste gegenüber Dritten anbieten, insbesondere kein WLAN/WiFi-Hot Spot zur (Mit-) Nutzung durch Dritte zu öffnen oder von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs-oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder die SIM-Karte in stationären Einrichtungen, gleich welcher Art, einzusetzen. Es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt von Spice Mobile.
c) die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen Vermittlungs-, Rufumleitungs-oder Zusammenschaltungssystemen benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln, umleiten oder mit anderen Verbindungen zusammenschalten lassen, es sei denn, die Vermittlung, Rufumleitung oder Zusammenschaltung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten von Ortelbetrieben werden.
d) die Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen, die ihm unabhängig von der konkreten Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. Flatrate, Volumenpaket, feste Kostenobergrenze), nicht zur Herstellung dauerhafter Sprach-oder Datenverbindungen im Sinne einer Standleitung und nicht zur Herstellung von Verbindungen nutzen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung oder der Dauer der Verbindung Zahlungen oder andere Vermögenswerte Gegenleistungen erhält oder erhalten soll. Vorgenannte Mobilfunkdienstleistungen dürfen bei Sprachverbindungen nur für selbst gewählte Verbindungen zur direkten Kommunikation mit einem anderen Teilnehmer genutzt werden und die Erstellung und der Versand von SMS dürfen nur durch persönliche, händische Eingabe des Nutzers über das Endgerät erfolgen; es dürfen insoweit weder für die Erstellung, noch für den Versand von SMS automatisierte Verfahren (z.B. Apps) genutzt werden, die eine systemgesteuerte Kommunikation an eine Vielzahl von Teilnehmern (z.B. SMS-Massenversand, Bulk-SMS, Spam) ermöglichen.
5. REGISTRIERUNG
5.1 Spice Mobile ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, eine Kundendatei zu führen, in der u.a. Rufnummer, Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden sowie Beginn und Ende des Vertrages und weitere gemäß § 111 TKG verpflichtende Informationen gespeichert werden. Ortelbehält sich darüber hinaus vor, zum Zwecke der Abwicklung des Vertragsverhältnisses die E-Mail Adresse des Kunden zu erheben.
5.2 Der Kunde wird sich mit den in Ziffer 5.1 genannten Daten bei Spice Mobile registrieren lassen und seine Identität im Rahmen eines durch Spice Mobile gemäß § 111 TKG durchzuführenden Legitimationsprozesses nachweisen.
5.3 Der Kunde kann die SIM-Karte einem Dritten im Rahmen des Besitzerwechsels dauerhaft für die Nutzung der Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen überlassen. Der Kunde stellt sicher, dass der Dritte sich ordnungsgemäß mittels Besitzerwechselformular bei Spice Mobile registriert und an einem durch Spice Mobile gemäß § 111 TKG durchzuführenden Legitimationsprozess mitwirkt. Es dürfen maximal 5Inhaberwechsel auf eine Person durchgeführt werden.
6. GUTHABENKONTO
6.1 Nach Abschluss des Vertrages richtet Spice Mobile für den Kunden ein Guthabenkonto ein. Der Kunde muss ein Guthaben auf sein Guthabenkonto übertragen, um Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen nutzen zu können. Das Guthabenkonto kann durch Zahlung bestimmter Beträge über die zur Verfügung gestellten Verfahren bis zu einem Maximalbetrag von insgesamt 200,00 EUR aufgeladen werden.
6.2 Die Entgelte werden vom Guthabenkonto abgebucht. Sofern nicht mit dem Kunden abweichend vereinbart, sind Verbindungen, die für den Kunden entgeltpflichtig sind, nur bis zum vollständigen Verbrauch des Guthabensmöglich und werden dann abgebrochen.
6.3 Wird nach der Aktivierung keine Aufbuchung getätigt, ist das Guthaben für 5 Monate verfügbar. Mit jeder Guthabenübertragung mit einer Mindesthöhe von5,00 Euro auf das Guthabenkonto wird ein neuerzusätzlicher6-Monats-Zeitraum für das gesamte auf dem Guthabenkonto befindliche Guthaben gestartet. Der Zeitraum, das Guthaben aufzubrauchen kann insgesamt jedoch maximal 12 Monate betragen. Kann das Guthaben aufgrund von Zeitablauf nicht mehr genutzt werden, sind entgeltpflichtige Verbindungen nicht mehr möglich. Nach Ablauf einer zweimonatigen Phase der passiven Erreichbarkeit, innerhalb derer die Reaktivierung der SIM-Karte durch Guthabenaufladung erfolgen kann, wird die SIM-Karte endgültig deaktiviert und der Vertrag mit dem Kunden endet. Im Übrigen gilt Ziffer 6.6.
6.4 Am Ende eines jeden 6-bzw. 12-Monats-Zeitraumes schließt sich eine 3-monatige Phase der passiven Erreichbarkeit an, in welcher eingehende Anrufe bzw. SMS empfangen werden können. Während der Phase der passiven Erreichbarkeit kann Guthaben aufgeladen werden, um einen neuen Zeitraum gem. Ziff. 6.3 zu starten. Erfolgt keine Guthabenaufladung innerhalb dieser Phase, wird die SIM-Karte deaktiviert und das Vertragsverhältnis zwischen Spice Mobile und dem Kunden endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein bei Vertragsbeendigung vorhandener positiver Saldo auf dem Guthabenkonto kann gem. Ziff. 6.6.ausgezahlt werden. Die Beendigung des Vertrages gem. Ziff. 9bleibt unberührt.
6.5 Der Kunde kann den Stand des Guthabenkontos bei Spice Mobile abfragen. Die Angabe des Guthabenkontostandes ist informatorisch und begründet noch keinen Anspruch auf Nutzung der Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen in entsprechender Höhe.
6.6 Ein bei Beendigung des Vertrages positiver Saldo auf demGuthabenkonto wird auf Antrag(in Textform)des Kunden auf ein von ihm zu benennendes Bankkonto ausgezahlt.
6.7 Stellt Spice Mobile dem Kunden einen Bonusbetrag zur Verfügung, verrechnet Spice Mobile den Bonusbetrag mit den Entgelten für die Nutzung von Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen. Eine Auszahlung des Bonusbetrags erfolgt nicht.
7. BEANSTANDUNGEN
Der Kunde kann begründete Einwendungen gegen die Abbuchungen erheben. Die abgebuchten nutzungsabhängigen Entgelte kann der Kunde innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Abbuchung beanstanden. Das Unterlassen fristgerechter Beanstandungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. Hinweis: Soweit auf Wunsch des Kunden a) Verkehrsdaten nicht gespeichert oder b) gespeicherte Verkehrsdaten gelöscht worden sind, trifft Spice Mobile weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch eine Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen.
8. ANBIETERWECHSEL/RUFNUMMERNMITNAHME
8.1 Die Übertragung einer Rufnummer des Kunden von einem anderen Anbieter zu Spice Mobile ist möglich, nachdem der andere Anbieter die Rufnummer zur Mitnahme freigegeben hat. Spice Mobile weist darauf hin, dass ein bestehender Vertrag des Kunden mit dem anderen Anbieter von der Übertragung der Rufnummer unberührt bleibt.
8.2 Der Kunde wird auf seinen gesetzlichen Anspruch hingewiesen, jederzeit auch vor Ablauf der mit Spice Mobile vereinbarten Vertragslaufzeit mit seiner, im Netz von Spice Mobile eingerichteten Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter zu wechseln, wobei eine maximale Versorgungsunterbrechung von einem Kalendertag entstehen darf. Will der Kunde diesen Anspruch wahrnehmen, muss er Spice Mobile über seinen Wunsch zur Rufnummernübertragung informieren und den anderen Anbieter mit der Übernahme der Rufnummer beauftragen. Für die Übertragung der Rufnummer erhebt Spice Mobile ein Entgelt gemäß Preisliste, das vom Guthabenkonto des Kundenabgebucht wird. Die Rufnummernmitnahme ist daher nur möglich, wenn das Guthabenkonto zum Zeitpunkt der Durchführung des Wechsels ein ausreichendes Guthaben aufweist.
8.3 Der Auftrag des Kunden zur Übertragung seiner Rufnummer zu einem anderen Anbietermuss Spice Mobile spätestens am 90. Tag nach Beendigung des Vertrages zugehen.
9. VERTRAGSLAUFZEIT/KÜNDIGUNG
9.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Kunden jederzeit und von Spice Mobile mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.
9.2 Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind in Textform zu erklären.
9.3 Ferner endet der Vertrag mit automatischer Deaktivierung gem. Ziff.6.4.
10. SPERRE
Die Befugnis von Spice Mobile, die Erbringung der vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11. HAFTUNG
Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die keine reinen Vermögensschäden sind und nicht auf einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit beruhen, ist die Haftung von Spice Mobile auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
12. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR ZUSATZ-PACKS
12.1 Spice Mobile bucht den Preis für jedes Zusatz-Pack (z.B. eine Flatrate oder eine bestimmte Anzahl an SMS oder Sprachminuten)im Voraus vom Guthabenkonto des Kunden ab.
12.2 Wenn in der Preisliste nicht eine automatische Beendigung angegeben ist, hat ein Zusatz-Pack die dort angegebene Mindestlaufzeit. Die Laufzeit eines Zusatz-Packs verlängert sich jeweils, wenn dieses nicht zuvor gekündigt wurde. Eine entsprechende Kündigung ist jederzeit mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.
12.3 Die Kündigung von Zusatz-Packs lässt den Vertrag mit dem Kunden im Übrigen unberührt.12.4 Sollte bei Abbuchung des Preises für das Zusatz-Pack kein ausreichendes Guthaben auf dem Guthabenkonto des Kunden zur Verfügung stehen, bleibt das Zusatz-Packvorübergehend inaktiv. In dieser Zeit nutzen Sie die Standardkonditionen Ihres Tarifes. Erst mit ausreichender Aufladung wird die jeweilige Zusatzoption wieder aktiviert. Sie erhalten dann eine Bestätigungs-SMS von Spice Mobile.
12.4 Abweichend von Ziffer 12.2 endet das Zusatz-Pack ferner, wenn das Vertragsverhältnis zwischen Spice Mobile und dem Kunden über Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen endet.
13. ÄNDERUNGEN VON PREISLISTE, AGB UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG
13.1 Spice Mobile ist bei Kostensteigerungen berechtigt und bei Kostensenkungen verpflichtet, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind.
13.2 Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Netzbereitstellung, Netznutzung und Netzbetrieb (z. B. für Technik, Netzzugänge und Netzzusammenschaltungen, technischer Service), Kosten für die Kundenverwaltung (z. B. für Kundenhotlines und -service-, Abrechnungs-und IT-Systeme), Dienstleistungs-und Personalkosten und sonstigen Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Energie, Mieten, IT-Systeme), sowie hoheitlich auferlegte, allgemeinverbindliche Belastungen, z. B. durch die Bundesnetzagentur (jedoch keine Bußgelder o. ä.), soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten der vertraglichen Leistung haben.
13.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn und soweit sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Gesamtkosten nach Abschluss des Vertrages erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Kosten für die Netznutzung, dürfen nur in deren Verhältnis zu den für die Preisberechnung maßgeblichen Gesamtkosten berücksichtigt werden und nur soweit kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, z. B. bei der Kundenbetreuung, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind die Preise entsprechend zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Spice Mobile wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens im gleichen Umfang wirksam werden, wie Kostenerhöhungen.
13.4 Preiserhöhungen gem. Ziffern 13.1-13.3 werden dem Kunden mindestens 6 Wochen, höchstens 2 Monate, bevor die Preiserhöhung wirksam werden soll, auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. In dieser Mitteilung wird der Kunde klar und verständlich über Zeitpunkt und Inhalt der Preiserhöhung informiert. Soweit dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 13.5 zusteht, wird der Kunde in der Mitteilung auch hierüber klar und verständlich informiert.
13.5 Der Kunde kann innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der Mitteilung nach Ziffer 13.4 ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Vertrag kündigen, es sei denn, die mitgeteilte Preiserhöhung ist unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Preiserhöhung wirksam werden soll. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.
14. ÄNDERUNGEN VON AGB UND LEISTUNGEN
14.1 Spice Mobile ist berechtigt, die AGB zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist und durch die Änderung das ursprüngliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn und soweit sich aus Entwicklungen nach Vertragsschluss, die Spice Mobile nicht vorhersehen konnte und die von Spice Mobile weder herbeigeführt noch beeinflussbar waren, nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages ergeben. Ein triftiger Grund liegt weiter vor, wenn und so-weit dies zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von Regelungslücken erforderlich ist, die nach Vertragsschluss entstanden sind. Eine Regelungslücke kann sich insbesondere ergeben, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt.
14.2 Spice Mobile ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen zu ändern, wenn und soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist und das ursprüngliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung zur Anpassung an technische Neuerungen (z. B. wegen geänderter Vorleistungsprodukte oder neuer technischer Standards) oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vor-gaben oder zur Wahrung der Interoperabilität der Netze erforderlich ist.
14.3 Änderungen gem. Ziffer 14.1 und/oder 14.2 werden dem Kunden mindestens 6 Wochen, höchstens 2 Monate, bevor die Änderung wirksam werden soll, auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. In dieser Mitteilung wird der Kunde klar und verständlich über Zeitpunkt und Inhalt der Änderung informiert. Soweit dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 14.4 zusteht, wird der Kunde in der Mitteilung auch hierüber klar und verständlich informiert.
15. HINWEISE UND GESETZLICHE PFLICHTINFORMATIONEN
15.1 Die jeweils gültige Preisliste ist abrufbar im Internet unter www.spicemobile.de/service/download.html.
15.2 Möchte der Kunde ein Schlichtungsverfahren gemäß § 47a TKG einleiten, muss er hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn richten.
15.3 Über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten des Kunden, über deren grundlegenden Verarbeitungstatbeständen sowie über seine Gestaltungs- und Wahlrechte informiert Spice Mobile unter https://www.spicemobile.de/rechtliches/datenschutz.html
15.4 Weitere Pflichtinformationen sind der Leistungsbeschreibung sowie der Preisliste zu entnehmen, die unter https://www.spicemobile.de/service/download.html abrufbar sind.
15.5 Spice Mobile nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gem. §§ 2, 36 VSBG teil.
16. SONSTIGES
Ist der Kunde Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist München Gerichtsstand.
Stand April 2021
Ortel Mobile GmbH
E-Plus-Straße 1
40472 Düsseldorf