Allgemeine Geschäftsbedingungen für „Mobilfunkdienstleistungen“ Spice Mobile, Stand: Februar 2023
1. Geltungsbereich/Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Ortel Mobile GmbH, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf, Düsseldorf HRB 54154 (nachfolgend „Anbieter“ oder „Ortel“ genannt) und dem Kunden über Spice Mobile Mobilfunkdienstleistungen auf Guthabenbasis („Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen“).
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und zwar auch dann nicht, wenn Ortel diesen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, kommt der Prepaid-Mobilfunkvertrag zwischen Ortel und dem Kunden durch Antrag des Kunden und Annahme durch die Ortel zustande. Die Annahme erfolgt – nach erfolgreicher Registrierung des Kunden – regelmäßig durch Bereitstellung der beantragten Leistung (z.B. Freischaltung der codierten SIM-Karte).
2.2 Ortel kann den Abschluss des Vertrags ablehnen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, z.B. der Kunde unrichtige Angaben macht, er Mitwirkungspflichten bei den durch Ortel durchzuführenden gesetzlichen Legitimationsmaßnahmen gemäß § 172 TKG (Telekommunikationsgesetz) nicht nachkommt oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt.
3. Leistungen von SPICE
3.1 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Preisliste sowie gegebenfalls aus den sonstigen Vereinbarungen der Vertragspartner.
3.2 Ortel ist in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen frei, soweit diese nicht vertraglich vereinbart wurden. Zu diesen technischen Mitteln gehören beispielsweise Infrastrukturen, Plattformen, Übertragungstechnologien und -protokolle sowie Benutzeroberflächen. Ortel ist berechtigt, jederzeit Änderungen dieser technischen Mittel vorzunehmen, wenn hierdurch die vertraglichen Leistungspflichten von Ortel gegenüber dem Kunden nicht verändert werden. Führt die Änderung dagegen zu einer Änderung der vertraglichen Leistungspflichten von Ortel gegenüber dem Kunden, gilt Ziffer 14.
3.3 Ortel kann eine überlassene SIM-Karte aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund notwendiger technischer Änderungen, gegen eine Ersatzkarte austauschen.
3.4 Ortel ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet,
a) die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Der Kunde hat auch diejenigen Entgelte zu zahlen, die durch eine Nutzung der vertraglichen Leistungen durch Dritte angefallen sind, soweit nicht der Kunde nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Dritten nicht zugerechnet werden kann. Im Falle des Verlustes der SIM-Karte gilt dies nur bis zum Eingang der Verlustmeldung des Kunden bei Ortel gemäß Ziffer 4.2b.
b) Passwörter und Zugangskennungen wie z.B. die PIN, PUK oder PKK (persönliche Kundenkennzahl) geheim zu halten und unverzüglich zu ändern bzw. ändern zu lassen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, Ortel unverzüglich mitzuteilen, wenn
a) sich sein Name (bei Unternehmen auch bei Änderungen der Firma), sein Wohn- bzw. Geschäftssitz, eine angegebene E-Mail-Adresse oder, bei Nutzung des Lastschriftverfahrens, seine Bankverbindung ändert.
b) er seine SIM-Karte verliert oder diese auf sonstige Weise abhandenkommt. Der Kunde kann seine Mitteilung u.a. telefonisch gegenüber der Kundenbetreuung von Ortel abgeben.
4.3 Der Kunde darf Leistungen von Ortel nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere a) keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte verbreiten, nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen, keine Rechte Dritter verletzen, keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte abrufen, speichern, Dritten zugänglich machen, auf Angebote mit solchen Inhalten hinweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitstellen (z.B. Hyperlinks). Es wird darauf hingewiesen, dass die unaufgeforderte Übersendung von Informationen und Leistungen, z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon, unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist.
b) weder entgeltlich noch unentgeltlich Telekommunikations- oder Telemediendienste gegenüber Dritten anbieten, insbesondere auch keine WLAN/ WiFi-HotSpots („Tethering“) zur (Mit-) Nutzung durch Dritte öffnen.
c) nicht für den Einsatz in Vermittlungs- Zusammenschaltungs- und Übertragungssystemen, die dazu dienen
Sprach- oder Datenverbindungen eines Dritten an einen anderen Dritten ein- oder weiterzuleiten (z.B. SIMBoxing).
4.4 Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von der konkreten Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. Flatrate, Volumenpaket, feste Kostenobergrenze) dürfen
a) nicht zur Herstellung dauerhafter Sprach- oder Datenverbindungen im Sinne einer Standleitung genutzt werden,
b) nicht zur Herstellung von Verbindungen genutzt werden, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung oder der Dauer der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält oder erhalten soll,
c) nicht für den automatisierten Datenaustausch zwischen Endgeräten (machine-to-machine, M2M) genutzt werden, es sei denn, Ortel hat dies zuvor ausdrücklich und schriftlich gestattet,
d) im Fall von Sprachverbindungen nur für selbst gewählte Verbindungen zur direkten Kommunikation mit einem anderen Teilnehmer genutzt werden; die Erstellung und der Versand von SMS dürfen nur durch persönliche, händische Eingabe des Nutzers über das Endgerät erfolgen; es dürfen insoweit weder für die Erstellung, noch für den Versand von SMS automatisierte Verfahren (z.B. Apps) genutzt werden, die eine systemgesteuerte Kommunikation an eine Vielzahl von Teilnehmern (z. B. SMS-Massenversand, Bulk-SMS, Spam) ermöglichen.
4.5 Etwaige zusätzliche tarif- oder produktspezifische unzulässige Nutzungen sind in der Preisliste geregelt.
4.6 Soweit der begründete Verdacht besteht, dass die Leistungen missbräuchlich, insbesondere unter Verstoß gegen Ziffer 4.3, 4.4 oder Regelungen in der Preisliste genutzt werden, ist Ortel berechtigt, die zur Unterbindung des Missbrauchs erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und/ oder das Vertragsverhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen außerordentlich zu kündigen. Sonstige Ansprüche von Ortel wegen Pflichtverletzungen des Kunden bleiben unberührt.
5. Registrierung/Identitätsprüfung
5.1 Ortel ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, eine Kundendatei zu führen, in der u.a. Rufnummer, Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden sowie Beginn und Ende des Vertrages und weitere gemäß § 172 TKG verpflichtende Informationen gespeichert werden. Ortel behält sich darüber hinaus vor, zum Zwecke der Abwicklung des Vertragsverhältnisses die E-Mail Adresse des Kunden zu erheben.
5.2 Der Kunde wird sich mit den in Ziffer 5.1 genannten Daten bei Ortel registrieren lassen und seine Identität im Rahmen eines durch Ortel gemäß § 172 TKG durchzuführenden Legitimationsprozesses nachweisen.
6. Guthabenkonto
6.1 Nach Abschluss des Vertrages richtet Ortel für den Kunden ein Guthabenkonto ein. Der Kunde muss ein Guthaben auf sein Guthabenkonto übertragen, um Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen nutzen zu können. Das Guthabenkonto kann durch Zahlung bestimmter Beträge über die zur Verfügung gestellten Verfahren bis zu einem Maximalbetrag von insgesamt 200,00 EUR aufgeladen werden.
6.2 Die Entgelte werden vom Guthabenkonto abgebucht. Sofern nicht mit dem Kunden abweichend vereinbart, sind Verbindungen, die für den Kunden entgeltpflichtig sind, nur bis zum vollständigen Verbrauch des Guthabens möglich und werden dann abgebrochen.
6.3 Der Kunde kann das gesamte auf dem Guthabenkonto befindliche Guthaben für einen Zeitraum von jeweils bis zu 6 Monaten ab Übertragung verbrauchen („6-Monats-Zeitraum“). Ein etwaiges Startguthaben kann über einen Zeitraum von bis zu 5 Monaten ab Aktivierung des Anschlusses verbraucht werden. Mit jeder Guthabenübertragung ab einer Höhe von 5,00 Euro auf das Guthabenkonto wird ein neuer 6-Monats-Zeitraum für das gesamte auf dem Guthabenkonto befindliche Guthaben gestartet. Im Übrigen gilt Ziffer 6.6.
6.4 Am Ende eines jeden 6- bzw. 12-Monats-Zeitraumes schließt sich eine 2-monatige Phase der passiven Erreichbarkeit an, in welcher eingehende Anrufe bzw. SMS empfangen werden können. Während der Phase der passiven Erreichbarkeit kann Guthaben aufgeladen werden, um einen neuen Zeitraum gemäß Ziffer 6.3 zu starten. Erfolgt keine Guthabenaufladung innerhalb dieser Phase, wird die SIM-Karte deaktiviert und das Vertragsverhältnis zwischen Ortel und dem Kunden endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein bei Vertragsbeendigung vorhandener positiver Saldo auf dem Guthabenkonto wird auf Antrag gemäß Ziffer 6.6 ausgezahlt. Sämtliche in diesem Vertrag und /oder gesetzliche vorgesehen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
6.5 Der Kunde kann den Stand des Guthabenkontos bei Ortel abfragen. Die Angabe des Guthabenkontostandes ist informatorisch und begründet noch keinen Anspruch auf Nutzung der Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen in entsprechender Höhe.
6.6 Ein bei Beendigung des Vertrages positiver Saldo auf dem Guthabenkonto wird auf Antrag des Kunden auf ein von ihm zu benennendes Bankkonto ausgezahlt. Der Antrag bedarf der Textform. Die Auszahlung auf Antrag erfolgt bei jeder Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grund. 6.7 Gewährt Ortel dem Kunden einen Bonusbetrag, verrechnet Ortel den Bonusbetrag mit den Entgelten für die Nutzung von Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen. Eine Auszahlung des Bonusbetrags erfolgt nicht.
7. Beanstandungen
Der Kunde kann begründete Einwendungen gegen die Abbuchungen erheben. Die abgebuchten nutzungsabhängigen Entgelte kann der Kunde innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Abbuchung beanstanden. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. Hinweis: Soweit auf Wunsch des Kunden a) Verkehrsdaten nicht gespeichert oder b) gespeicherte Verkehrsdaten gelöscht worden sind, trifft Ortel weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch eine Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen.
8. Vertragslaufzeit/Kündigung
8.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Kunden jederzeit und von Ortel mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.
8.2 Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind in Textform zu erklären.
8.3 Ferner endet der Vertrag mit automatischer Deaktivierung gem. Ziff.6.4.
8.4 Das gesetzliche Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Sperre
Die Befugnis von Ortel, die Erbringung der vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10. Haftung von Ortel
10.1 Soweit Ortel als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens oder zur Zahlung einer Entschädigung auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes gegenüber einem Kunden verpflichtet ist, ist die Haftung auf 12.500,- Euro je Kunde begrenzt. Besteht die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht von Ortel wegen desselben Ereignisses gegenüber mehreren Kunden, ist die Haftung auf insgesamt 30 Millionen Euro begrenzt. Übersteigt die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten auf Grund desselben Ereignisses die Höchstgrenze nach Satz 2, wird der Schadensersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht, wenn die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Ortel herbeigeführt wurde, sowie für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
10.2 Ortel haftet im Falle anderer Schäden als der Vermögensschäden oder der Entschädigungen im Sinne von Ziffer 10.1, gleich aus welchem Rechtsgrund,
a) unbeschränkt für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden;
b) unbeschränkt bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit;
c) unbeschränkt soweit Ortel eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, trifft;
d) unbeschränkt soweit Ortel einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat;
e) für sonstige fahrlässig verursachte Schäden, wenn diese auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht von Ortel beruhen, der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann. Vorhersehbare, vertragstypische Schäden sind Schäden, die bei einem Vertrag der vorliegenden Art bei der jeweiligen Pflichtverletzung von Ortel typischerweise als Schaden zu erwarten sind.
10.3 Für den Verlust von Daten haftet Ortel bei leichter Fährlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang dieser Ziffer 10 nur, soweit der Kunde seine Daten regelmäßig so gesichert hat, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10.4 Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, ist die Haftung von Ortel ausgeschlossen.
10.5 Soweit die Haftung von Ortel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
10.6 Soweit Ortel aufgrund einer Vorschrift des dritten Teils des Telekommunikationsgesetzes dem Kunden eine Entschädigung zu leisten hat oder dem Kunden nach den allgemeinen Vorschriften zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist diese Entschädigung oder dieser Schadensersatz auf einen Schadensersatz von Ortel gegenüber dem Kunden aufgrund eines Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz, eine aufgrund des Telekommunikationsgesetzes erlassene Rechtsverordnung, eine aufgrund des Telekommunikationsgesetzes in einer Zuteilung auferlegte Verpflichtung oder eine Verfügung der Bundesnetzagentur anzurechnen; ein Schadensersatz von Ortel gegenüber dem Kunden aufgrund eines Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz, eine aufgrund des Telekommunikationsgesetzes erlassene Rechtsverordnung, eine aufgrund des Telekommunikationsgesetzes in einer Zuteilung auferlegte Verpflichtung oder eine Verfügung der Bundesnetzagentur ist auf die Entschädigung oder einen Schadensersatz nach den allgemeinen Vorschriften anzurechnen.
11. Besondere Bedingungen für Zusatz-Packs
11.1 Ortel bucht den Preis für jedes Zusatz-Pack (z.B. eine Flatrate oder eine bestimmte Anzahl an SMS oder Sprachminuten) im Voraus vom Guthabenkonto des Kunden ab.
11.2 Zusatz-Packs haben die in der Preisliste angegebene Mindestlaufzeit. Diese beginnt zum Zeitpunkt der Aktivierung und endet mit Ablauf der angegebenen Mindestlaufzeit. Die Laufzeit eines Zusatz-Packs verlängert sich jeweils, wenn dieses nicht zuvor gekündigt wurde oder in der Preisliste eine automatische Beendigung nach Ende der Laufzeit angegeben ist. Eine Kündigung des jeweiligen Zusatz-Packs ist jederzeit mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.
11.3 Die Kündigung von Zusatz-Packs lässt den Vertrag mit dem Kunden im Übrigen unberührt.
11.4 Sollte bei Abbuchung des Preises für das Zusatz-Pack kein ausreichendes Guthaben auf dem Guthabenkonto des Kunden zur Verfügung stehen, bleibt das Zusatz-Pack vorübergehend inaktiv. In dieser Zeit nutzt der Kunde die Standardkonditionen des Tarifes. Erst mit ausreichender Aufladung wird die jeweilige Zusatzoption (wieder) aktiviert. Der Kunde erhält dann eine Bestätigungs-SMS von Ortel.
11.4 Abweichend von Ziffer 11.2 endet das Zusatz-Pack ferner, wenn das Vertragsverhältnis zwischen Ortel und dem Kunden über Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen endet.
11.5 Die Bestimmungen zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 8.4 sowie zur Sperre gemäß Ziffer 9 gelten für die Zusatz-Packs entsprechend.
12. Preisanpassungen
12.1 Ortel ist bei Kostensteigerungen berechtigt und bei Kostensenkungen verpflichtet, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind.
12.2 Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Netzbereitstellung, Netznutzung und Netzbetrieb (z. B. für Technik, Netzzugänge und Netzzusammenschaltungen, technischer Service), Kosten für die Kundenverwaltung (z. B. für Kundenhotlines und -service-, Abrechnungs- und IT-Systeme), Dienstleistungs- und Personalkosten und sonstigen Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Energie, Mieten, IT-Systeme), sowie hoheitlich auferlegte, allgemeinverbindliche Belastungen, z. B. durch die Bundesnetzagentur (jedoch keine Bußgelder o. ä.), soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten der vertraglichen Leistung haben.
12.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn und soweit sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Gesamtkosten nach Abschluss des Vertrages erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Kosten für die Netznutzung, dürfen nur in deren Verhältnis zu den für die Preisberechnung maßgeblichen Gesamtkosten berücksichtigt werden und nur soweit kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, z. B. bei der Kundenbetreuung, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind die Preise entsprechend zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Ortel wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens im gleichen Umfang wirksam werden, wie Kostenerhöhungen.
12.4 Preiserhöhungen gem. Ziffern 12.1-12.3 werden dem Kunden mindestens 6 Wochen, höchstens 2 Monate, bevor die Preiserhöhung wirksam werden soll, auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. In dieser Mitteilung wird der Kunde klar und verständlich über Zeitpunkt und Inhalt der Preiserhöhung informiert. Soweit dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 13.5 zusteht, wird der Kunde in der Mitteilung auch hierüber klar und verständlich informiert.
12.5 Der Kunde kann innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der Mitteilung nach Ziffer 12.4 ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Vertrag kündigen, es sei denn, die mitgeteilte Preiserhöhung ist unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Preiserhöhung wirksam werden soll. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.
13. Änderungen von AGB und Leistungen
13.1 Ortel ist berechtigt, die AGB zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist und durch die Änderung das ursprüngliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn und soweit sich aus Entwicklungen nach Vertragsschluss, die Ortel nicht vorhersehen konnte und die von Ortel weder herbeigeführt noch beeinflussbar waren, nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages ergeben. Ein triftiger Grund liegt weiter vor, wenn und so-weit dies zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von Regelungslücken erforderlich ist, die nach Vertragsschluss entstanden sind. Eine Regelungslücke kann sich insbesondere ergeben, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB ändert oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt.
13.2 Ortel ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen zu ändern, wenn und soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist und das ursprüngliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung zur Anpassung an technische Neuerungen (z. B. wegen geänderter Vorleistungsprodukte oder neuer technischer Standards) oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vor-gaben oder zur Wahrung der Interoperabilität der Netze erforderlich ist.
13.3 Änderungen gem. Ziffer 13.1 und/oder 13.2 werden dem Kunden mindestens 6 Wochen, höchstens 2 Monate, bevor die Änderung wirksam werden soll, auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. In dieser Mitteilung wird der Kunde klar und verständlich über Zeitpunkt und Inhalt der Änderung informiert. Soweit dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 13.4 zusteht, wird der Kunde in der Mitteilung auch hierüber klar und verständlich informiert.
13.4 Der Kunde kann innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der Mitteilung nach Ziffer 13.3 ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Vertrag kündigen, es sei denn, die mitgeteilte Änderung ist ausschließlich zum Vorteil des Kunden, rein administrativer Art ohne negative Auswirkungen auf den Kunden oder unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Änderung wirksam werden soll. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.
14. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist München Gerichtsstand.
15. Weitere gesetzliche Pflichtinformationen
15.1 Rufnummernmitnahme/Anbieterwechsel
15.1.1 Für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer von einem anderen Anbieter zu Ortel muss der Kunde die Übernahme der Rufnummer beauftragen. Unabhängig von einer etwaig bestehenden Vertragsbindung bei dem anderen Mobilfunkanbieter ist ein Endnutzer jederzeit zur Mitnahme seiner Mobilfunkrufnummer zu Ortel berechtigt.
15.1.2 Der Kunde kann jederzeit, auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit mit der, bei Ortel eingerichteten Mobilfunkrufnummer, zu einem anderen Mobilfunkanbieter wechseln. Hierzu muss der Kunde den anderen Mobilfunkanbieter mit der Übernahme der Mobilfunkrufnummer beauftragen. Wichtig: der Auftrag zur Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter muss Ortel spätestens einen Monat nach Ende des Vertrages zugehen.
15.1.3 Die Mitnahme einer Rufnummer (von uns zu einem anderen Anbieter oder von einem anderen Anbieter zu uns) und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Kunde von dem Anbieter, der die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung verlangen. Das Recht, einen über die vorgenannte Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung wird auf einen solchen Schadensersatz angerechnet; ein solcher Schadensersatz wird auf die Entschädigung angerechnet.
15.2 Schlichtungsverfahren
Möchte der Kunde ein Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG einleiten, muss er hierzu einen Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur, Postfach 80 01, 53105 Bonn richten. Die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren und weitere Möglichkeiten, ein solches Verfahren einzuleiten, finden Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_TK/start.html.
15.3 Streitbeilegungsverfahren
Ortel nimmt darüber hinaus nicht an Streitbeilegungsverfahren vor anderen Verbraucherschlichtungsstellen gem. §§ 2, 36 VSBG teil.
15.4 Aktuelle Tarif- und Preisinformationen
Informationen zu aktuellen Tarifen und Preisen können den diesbezüglichen Preislisten entnommen werden. Diese liegen in den Verkaufsstellen von Ortel Mobile zur Einsicht- und Mitnahme aus und sind abrufbar im Internet unter www.spicemobile.de.
15.5 E-Mail Kontakt
Der jeweils aktuelle E-Mail-Kontakt des Anbieter ist unter spicemobile.de/ueber-ortel/impressum abrufbar.
15.6 Weitere gesetzliche Pflichtinformationen
15.6.1 Weitere gesetzliche Pflichtinformationen befinden sich in der Leistungsbeschreibung und der Preisliste. Sofern dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, sind die Einzelheiten der Widerrufsbelehrung zu entnehmen.
15.6.2. Vor der Bereitstellung des Dienstes bzw. im Zuge der Bereitstellung erfasst Ortel folgende Daten: Vor-/Nachname, Adresse, Geburtsdatum, sowie eine E-Mail Adresse und bei Zahlung per Lastschrift die Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftverfahren.
15.6.3 Darüber hinaus ist Telefónica Germany vor Bereitstellung des Dienstes gemäß § 172 TKG verpflichtet, eine Identitätsprüfung vorzunehmen und gesetzlich vorgegebene Daten zu speichern. Hierfür werden Vor-/Nachname, Geburtsdatum, Gültigkeitsdatum, Beginn und (falls bekannt) Ende des Vertrages, Rufnummer, Ausweisnummer, Ausstellende Stelle, Art und Nr. des Legitimationsdokumentes und Adresse (soweit im Dokument angegeben) erhoben.
15.6.4 Der Kunde kann öffentliche Warnungen über das zentrale Warnsystem des Bundes vor drohenden oder sich ausbreitenden Notfällen und Katastrophen auf sein Mobilfunkendgerät erhalten. Informationen zu technischen Voraussetzungen für den Empfang, sowie die erforderlichen Einstellungen im Betriebssystem des Mobilfunkendgeräts finden sich unter https://www.telefonica.de/cell-broadcast. Diese öffentlichen Warnungen können auch zu Test- und Übungszwecken versendet werden.
Ortel Mobile GmbH
E-Plus-Straße 1
40472 Düsseldorf